LkSG-Sorgfaltspflichten strukturiert umsetzen

Alle Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in einer integrierten Plattform - von der Risikoanalyse bis zum Jahresbericht.

Offizieller Name: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Die Herausforderung

Das LkSG verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten und zu adressieren. Die Überwachung von Lieferanten, die Einrichtung eines Beschwerdemechanismus und die jährliche Berichterstattung an das BAFA erfordern systematische Prozesse über Abteilungsgrenzen hinweg.

Unsere Lösung

Aldric bildet den gesamten LkSG-Prozess ab: von der Risikoanalyse über die Lieferantenbewertung bis zur Dokumentation von Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Vorfallsmanagement und Berichtsfunktionen unterstützen die laufende Compliance.

Wichtige Regelungen

§ 5 - Risikoanalyse

Pflicht zur jährlichen sowie anlassbezogenen Analyse menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken.

§ 6 - Risikomanagement

Einrichtung eines angemessenen Risikomanagements zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten.

§ 7 - Präventionsmaßnahmen

Verpflichtung zur Umsetzung geeigneter Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber Lieferanten.

§ 8 - Beschwerdemechanismus

Einrichtung eines zugänglichen Beschwerdeverfahrens für betroffene Personen.

Unterstützte Module

🔗

Lieferanten-Risikoanalyse

Erfassen und bewerten Sie Risiken bei direkten und indirekten Lieferanten systematisch nach Länder-, Branchen- und Warenrisiken.

📢

Beschwerdemechanismus

Richten Sie ein zugängliches Beschwerdeverfahren für Betroffene ein und verfolgen Sie Eingaben bis zur Lösung.

📝

Grundsatzerklärung & Richtlinien

Erstellen und verwalten Sie Ihre Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und Umweltschutz in der Lieferkette.

🚨

Vorfalls- & Abhilfemanagement

Dokumentieren Sie erkannte Verstöße und verfolgen Sie Präventions- und Abhilfemaßnahmen nachvollziehbar.

📊

BAFA-Berichterstattung

Erstellen Sie den jährlichen Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle strukturiert und fristgerecht.

Ihr Weg zur Compliance

  1. 1

    Risikoanalyse durchführen

    Analysieren Sie menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei Lieferanten.

  2. 2

    Grundsatzerklärung verabschieden

    Verabschieden Sie eine Grundsatzerklärung und verankern Sie Sorgfaltspflichten in Ihren Prozessen.

  3. 3

    Präventionsmaßnahmen umsetzen

    Implementieren Sie Maßnahmen zur Risikominimierung und schulen Sie relevante Mitarbeitende.

  4. 4

    Beschwerdemechanismus einrichten

    Stellen Sie ein Beschwerdeverfahren bereit, das betroffenen Personen zugänglich ist.

  5. 5

    Berichten & dokumentieren

    Erstellen Sie den Jahresbericht und dokumentieren Sie alle Maßnahmen revisionssicher.

Häufige Fragen

Welche Unternehmen sind vom LkSG betroffen?

Seit 2024 gilt das LkSG für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern in Deutschland. Zuvor lag die Schwelle bei 3.000 Arbeitnehmern. Auch kleinere Unternehmen können indirekt betroffen sein, wenn sie Zulieferer größerer Unternehmen sind.

Was sind die Kernpflichten nach dem LkSG?

Die fünf Kernpflichten umfassen: Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Präventionsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen bei Verstößen und einen Beschwerdemechanismus. Zusätzlich besteht eine jährliche Berichtspflicht an das BAFA.

Wie unterscheidet sich das LkSG von der EU-CSDDD?

Das LkSG ist das deutsche Gesetz, während die EU-CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) eine EU-weite Richtlinie ist. Die CSDDD geht in einigen Punkten über das LkSG hinaus, etwa bei der zivilrechtlichen Haftung und der Einbeziehung nachgelagerter Wertschöpfungsketten.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das LkSG?

Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Zudem kann ein Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgen.

Muss ich auch indirekte Lieferanten überwachen?

Bei indirekten Lieferanten gilt eine anlassbezogene Sorgfaltspflicht. Sie müssen tätig werden, wenn Sie substantiierte Kenntnis von möglichen Verstößen erlangen. Aldric unterstützt die Dokumentation auch für indirekte Lieferketten.

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