NIS2-Anforderungen strukturiert umsetzen

Alle Cybersicherheitspflichten der NIS2-Richtlinie in einer integrierten Plattform - von Risikomanagement bis Incident Reporting.

Offizieller Name: EU-Richtlinie 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau (NIS2)

Die Herausforderung

Die NIS2-Richtlinie erweitert die Cybersicherheitspflichten erheblich: Mehr Sektoren und Unternehmen sind betroffen, die Anforderungen an Risikomanagement und Meldepflichten sind strenger, und die persönliche Haftung der Geschäftsleitung ist neu verankert. Die Umsetzung erfordert eine enge Verzahnung von IT-Sicherheit, Risikomanagement und Compliance.

Unsere Lösung

Aldric unterstützt die NIS2-Umsetzung mit Modulen für ISMS-Management, Vorfallsmanagement, Business Continuity und TOM-Dokumentation. Die integrierte Plattform ermöglicht es, Cybersicherheitsmaßnahmen strukturiert zu dokumentieren und Meldepflichten fristgerecht zu erfüllen.

Wichtige Regelungen

Art. 21 - Risikomanagementmaßnahmen

Pflicht zur Implementierung geeigneter technischer, operativer und organisatorischer Maßnahmen zum Risikomanagement.

Art. 23 - Berichtspflichten

Gestaffelte Meldepflichten bei erheblichen Sicherheitsvorfällen (24h, 72h, 1 Monat).

Art. 20 - Governance

Verantwortung der Leitungsorgane für die Genehmigung und Überwachung von Cybersicherheitsmaßnahmen.

Art. 29 - Informationsaustausch

Freiwilliger Austausch von Cybersicherheitsinformationen zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen.

Unterstützte Module

🛡️

Cybersicherheits-Risikomanagement

Implementieren Sie ein systematisches Risikomanagement für Netz- und Informationssysteme gemäß NIS2-Anforderungen.

🚨

Incident Reporting

Melden Sie erhebliche Sicherheitsvorfälle innerhalb der gestaffelten NIS2-Fristen (24h Frühwarnung, 72h Erstbewertung).

🔄

Business Continuity

Planen Sie Backup-Management, Krisenmanagement und Wiederherstellungsmaßnahmen für den Ernstfall.

🔗

Lieferketten-Sicherheit

Bewerten Sie Sicherheitsrisiken bei Zulieferern und Dienstleistern und dokumentieren Sie Anforderungen.

📋

Governance & Schulungen

Erfüllen Sie die NIS2-Pflichten zur Cybersicherheits-Schulung der Geschäftsleitung und Mitarbeitenden.

Ihr Weg zur Compliance

  1. 1

    Betroffenheitsanalyse

    Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen als wesentliche oder wichtige Einrichtung unter NIS2 fällt.

  2. 2

    Risikobewertung

    Identifizieren und bewerten Sie Cybersicherheitsrisiken für Ihre Netz- und Informationssysteme.

  3. 3

    Maßnahmen implementieren

    Setzen Sie technische und organisatorische Maßnahmen zur Risikominimierung um.

  4. 4

    Meldeprozesse einrichten

    Etablieren Sie Prozesse für die fristgerechte Meldung von Sicherheitsvorfällen.

  5. 5

    Überwachen & nachweisen

    Dokumentieren Sie alle Maßnahmen und bereiten Sie sich auf behördliche Überprüfungen vor.

Häufige Fragen

Welche Unternehmen sind von NIS2 betroffen?

NIS2 betrifft Unternehmen in 18 Sektoren, darunter Energie, Verkehr, Gesundheit, Digitalinfrastruktur und verarbeitendes Gewerbe. Wesentliche Einrichtungen (ab 250 Mitarbeiter oder 50 Mio. EUR Umsatz) und wichtige Einrichtungen (ab 50 Mitarbeiter oder 10 Mio. EUR Umsatz) sind betroffen.

Was sind die wichtigsten Meldepflichten unter NIS2?

Bei erheblichen Sicherheitsvorfällen müssen Unternehmen innerhalb von 24 Stunden eine Frühwarnung, innerhalb von 72 Stunden eine erste Bewertung und innerhalb eines Monats einen Abschlussbericht an die zuständige Behörde übermitteln.

Haftet die Geschäftsleitung persönlich unter NIS2?

Ja, NIS2 verankert erstmals eine persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung für die Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen. Leitungsorgane müssen Schulungen absolvieren und die Risikomaßnahmen genehmigen.

Wie hängen NIS2 und ISO 27001 zusammen?

ISO 27001 bietet einen anerkannten Rahmen für Informationssicherheit, der viele NIS2-Anforderungen abdeckt. Ein bestehendes ISMS nach ISO 27001 erleichtert die NIS2-Compliance erheblich. Aldric unterstützt beide Standards parallel.

Bis wann muss NIS2 umgesetzt werden?

Die EU-Mitgliedstaaten mussten NIS2 bis Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG).

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