DSGVO-Compliance durchgängig umsetzen

Alle Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung in einer integrierten Plattform - von Art. 30 bis Art. 35.

Offizieller Name: EU-Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679)

Die Herausforderung

Die DSGVO stellt umfassende Anforderungen an Unternehmen: Verarbeitungsverzeichnisse, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Betroffenenrechte, Meldepflichten und technisch-organisatorische Maßnahmen müssen dokumentiert und nachweisbar umgesetzt werden. Ohne spezialisierte Werkzeuge ist die Einhaltung aller Pflichten kaum zu bewältigen.

Unsere Lösung

Aldric bildet alle DSGVO-Kernprozesse in einer Plattform ab. Module für Verarbeitungsverzeichnis, DSFA, Betroffenenrechte, Löschkonzepte und Incident Management greifen nahtlos ineinander und schaffen eine durchgängige Compliance-Dokumentation.

Wichtige Regelungen

Art. 30 - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses aller Verarbeitungstätigkeiten mit definierten Mindestinhalten.

Art. 32 - Sicherheit der Verarbeitung

Verpflichtung zur Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen.

Art. 35 - Datenschutz-Folgenabschätzung

Pflicht zur Durchführung einer DSFA bei voraussichtlich hohem Risiko für betroffene Personen.

Art. 33/34 - Meldepflichten

Meldung von Datenschutzverletzungen an Aufsichtsbehörden innerhalb von 72 Stunden.

Unterstützte Module

📖

Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30)

Erstellen und verwalten Sie Ihr vollständiges Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten mit allen Pflichtangaben.

🔍

Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35)

Führen Sie DSFAs strukturiert durch mit Schwellwertanalyse, Risikobewertung und Maßnahmenplanung.

👤

Betroffenenrechte (Art. 15-22)

Bearbeiten Sie Auskunfts-, Lösch- und Berichtigungsanfragen fristgerecht und dokumentiert.

🚨

Meldepflichten (Art. 33/34)

Erkennen und melden Sie Datenschutzvorfälle innerhalb der 72-Stunden-Frist an Aufsichtsbehörden.

🔒

TOM (Art. 32)

Dokumentieren und überwachen Sie technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.

Ihr Weg zur Compliance

  1. 1

    Bestandsaufnahme

    Erfassen Sie alle Verarbeitungstätigkeiten und erstellen Sie Ihr Verarbeitungsverzeichnis.

  2. 2

    Risikoanalyse

    Identifizieren Sie risikoreiche Verarbeitungen und führen Sie DSFAs durch.

  3. 3

    Maßnahmen umsetzen

    Implementieren Sie TOM und Löschkonzepte basierend auf der Risikoanalyse.

  4. 4

    Prozesse etablieren

    Richten Sie Workflows für Betroffenenanfragen und Incident Management ein.

  5. 5

    Kontinuierlich überwachen

    Nutzen Sie Dashboards und Alerts für laufende Compliance-Überwachung.

Häufige Fragen

Welche DSGVO-Artikel deckt Aldric ab?

Aldric deckt die wichtigsten operativen Anforderungen ab: Art. 30 (Verarbeitungsverzeichnis), Art. 32 (TOM), Art. 33/34 (Meldepflichten), Art. 35 (DSFA) sowie Art. 15-22 (Betroffenenrechte) und Art. 28 (Auftragsverarbeitung).

Ist Aldric für Unternehmen jeder Größe geeignet?

Ja, die modulare Architektur ermöglicht es, mit einzelnen Modulen zu starten und bei Bedarf zu erweitern. Von KMU bis Konzern skaliert die Plattform mit Ihren Anforderungen.

Wie hilft die Software bei Audits durch Aufsichtsbehörden?

Alle Maßnahmen und Prozesse werden mit vollständigem Audit-Trail dokumentiert. Bei einer Prüfung durch Aufsichtsbehörden können Sie jederzeit nachweisen, welche Maßnahmen wann umgesetzt wurden.

Bereit für effizientes Compliance-Management?

Starten Sie mit einer kostenlosen Demo und entdecken Sie, wie Aldric Ihre Compliance-Prozesse vereinfacht.