Datenschutz-Folgenabschätzung systematisch durchführen
Strukturierte DSFA gemäß Art. 35 DSGVO - von der Risikoidentifikation bis zur Maßnahmendokumentation.
Das Problem
Datenschutz-Folgenabschätzungen sind komplex und zeitaufwendig. Ohne standardisierte Prozesse fehlen oft Risikoanalysen, Maßnahmen werden nicht nachverfolgt und die Dokumentation ist lückenhaft. Aufsichtsbehörden erwarten nachvollziehbare, strukturierte DSFAs - manuelle Prozesse mit Textdokumenten und Tabellen werden diesen Anforderungen selten gerecht.
Unsere Lösung
Aldric führt Sie Schritt für Schritt durch den DSFA-Prozess. Von der Schwellwertanalyse über die Risikobewertung bis zur Maßnahmenplanung - alles in einem durchgängigen Workflow mit automatischer Dokumentation und Audit-Trail.
Funktionen im Überblick
Schwellwertanalyse
Automatisierte Prüfung, ob eine DSFA erforderlich ist, basierend auf den Kriterien der Art. 29-Datenschutzgruppe.
Risikobewertung
Strukturierte Erfassung und Bewertung von Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen.
Maßnahmenplanung
Definieren und verfolgen Sie technische und organisatorische Maßnahmen zur Risikominderung.
Dokumentation & Export
Automatische Erstellung der DSFA-Dokumentation im vorgeschriebenen Format mit vollständigem Audit-Trail.
So funktioniert es
- 1
Verarbeitungstätigkeit erfassen
Beschreiben Sie die geplante Verarbeitung, ihren Zweck und die betroffenen Datenkategorien.
- 2
Schwellwertanalyse durchführen
Prüfen Sie anhand der Kriterien, ob eine DSFA erforderlich ist.
- 3
Risiken identifizieren und bewerten
Erfassen Sie Risiken für betroffene Personen und bewerten Sie Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere.
- 4
Maßnahmen planen und umsetzen
Definieren Sie Gegenmaßnahmen, weisen Sie Verantwortliche zu und verfolgen Sie die Umsetzung.
- 5
Dokumentation finalisieren
Erstellen Sie die vollständige DSFA-Dokumentation und lassen Sie diese freigeben.
Häufige Fragen
Wann ist eine DSFA verpflichtend?
Eine DSFA ist gemäß Art. 35 DSGVO erforderlich, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Die Aufsichtsbehörden veröffentlichen Positivlisten mit Verarbeitungstätigkeiten, für die eine DSFA durchzuführen ist.
Kann ich bestehende DSFAs importieren?
Ja, Aldric unterstützt den Import bestehender Dokumentationen. Sie können vorhandene DSFAs übernehmen und im System weiterführen.
Wie unterstützt die Software bei der Risikobewertung?
Die Software bietet einen strukturierten Bewertungsrahmen mit vordefinierten Risikokategorien, Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadensszenarien. Zusätzlich werden Vorschläge für typische Risiken basierend auf der Verarbeitungsart gemacht.
Passende Anwendungsfälle
Relevante Module
Art. 30 Verarbeitungsverzeichnis
Erstellen und verwalten Sie Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO.
Mehr erfahrenTechnische & organisatorische Maßnahmen
Verwalten und dokumentieren Sie Ihre TOM gemäß Art. 32 DSGVO und ISO 27001.
Mehr erfahrenIncident & Breach Management
Erkennen, melden und dokumentieren Sie Datenschutzvorfälle innerhalb der 72-Stunden-Frist.
Mehr erfahrenBereit für effizientes Compliance-Management?
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