Datenschutz-Folgenabschätzung systematisch durchführen

Strukturierte DSFA gemäß Art. 35 DSGVO - von der Risikoidentifikation bis zur Maßnahmendokumentation.

Das Problem

Datenschutz-Folgenabschätzungen sind komplex und zeitaufwendig. Ohne standardisierte Prozesse fehlen oft Risikoanalysen, Maßnahmen werden nicht nachverfolgt und die Dokumentation ist lückenhaft. Aufsichtsbehörden erwarten nachvollziehbare, strukturierte DSFAs - manuelle Prozesse mit Textdokumenten und Tabellen werden diesen Anforderungen selten gerecht.

Unsere Lösung

Aldric führt Sie Schritt für Schritt durch den DSFA-Prozess. Von der Schwellwertanalyse über die Risikobewertung bis zur Maßnahmenplanung - alles in einem durchgängigen Workflow mit automatischer Dokumentation und Audit-Trail.

Funktionen im Überblick

🔍

Schwellwertanalyse

Automatisierte Prüfung, ob eine DSFA erforderlich ist, basierend auf den Kriterien der Art. 29-Datenschutzgruppe.

⚖️

Risikobewertung

Strukturierte Erfassung und Bewertung von Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen.

📋

Maßnahmenplanung

Definieren und verfolgen Sie technische und organisatorische Maßnahmen zur Risikominderung.

📄

Dokumentation & Export

Automatische Erstellung der DSFA-Dokumentation im vorgeschriebenen Format mit vollständigem Audit-Trail.

So funktioniert es

  1. 1

    Verarbeitungstätigkeit erfassen

    Beschreiben Sie die geplante Verarbeitung, ihren Zweck und die betroffenen Datenkategorien.

  2. 2

    Schwellwertanalyse durchführen

    Prüfen Sie anhand der Kriterien, ob eine DSFA erforderlich ist.

  3. 3

    Risiken identifizieren und bewerten

    Erfassen Sie Risiken für betroffene Personen und bewerten Sie Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere.

  4. 4

    Maßnahmen planen und umsetzen

    Definieren Sie Gegenmaßnahmen, weisen Sie Verantwortliche zu und verfolgen Sie die Umsetzung.

  5. 5

    Dokumentation finalisieren

    Erstellen Sie die vollständige DSFA-Dokumentation und lassen Sie diese freigeben.

Häufige Fragen

Wann ist eine DSFA verpflichtend?

Eine DSFA ist gemäß Art. 35 DSGVO erforderlich, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Die Aufsichtsbehörden veröffentlichen Positivlisten mit Verarbeitungstätigkeiten, für die eine DSFA durchzuführen ist.

Kann ich bestehende DSFAs importieren?

Ja, Aldric unterstützt den Import bestehender Dokumentationen. Sie können vorhandene DSFAs übernehmen und im System weiterführen.

Wie unterstützt die Software bei der Risikobewertung?

Die Software bietet einen strukturierten Bewertungsrahmen mit vordefinierten Risikokategorien, Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadensszenarien. Zusätzlich werden Vorschläge für typische Risiken basierend auf der Verarbeitungsart gemacht.

Relevante Frameworks

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